Grundrecht auf Streik? Klar, aber bitte ohne Frau Welge

In einem WAZ-Artikel vom 22.02.2023 übt Oberbürgermeisterin Karin Welge Kritik an den Streikaufrufen der Gewerkschaften. Welge wörtlich: „Wir setzen auf die  Verhandlungsgespräche und nicht auf lautstarke polarisierende öffentliche Aktionen, wie es, wie wir meinen, seriöse Verhandlungspartner eben auch tun sollten.“ Demnach suggeriert OB Welge, dass Personen, welche sich an Streiks beteiligen oder dazu aufrufen, unseriös seien. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Jan Preuß meint dazu: „Es ist verwunderlich, dass Frau Welge der Streik als Grundrecht nach Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 fremd ist.“ Pikant an der Sache ist allerdings, Karin Welge selbst ist die Präsidentin des kommunalen Arbeitgeberverbandes. Sie nimmt damit eine sehr vorhersehbare Rolle im Geschehen ein. Jan Preuß fügt hinzu: „Gerade als SPD-Mitglied steht Frau Welge eindeutig auf der falschen Seite, als Sozialdemokratin sollte sie in erster Linie die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, so wie wir von der AfD.“

Bild: Symbolfoto