Hintergrund unserer Anfrage ist ein vorliegendes Positionspapier der Ruhrgebietskonferenz Pflege zur Bundestagswahl 2025 mit der Überschrift: „AfD? – Nee!! Kein Kreuz für Antidemokraten und Populisten“. Trotz des Hinweises, angeblich keine Wahlempfehlung abzugeben, sehen wir hierin eine potenzielle politische Einflussnahme – insbesondere, da an der Konferenz auch der Caritasverband Gelsenkirchen beteiligt ist, der aus kommunalen Mitteln gefördert wird. Unsere Ratsfraktion will somit wissen, in welcher Höhe die Caritas in den Jahren 2020-2024 von der Stadt finanziell unterstützt wurde, und wie die Stadtverwaltung das Verhalten eines öffentlich geförderten Partners im Kontext der Neutralitätspflicht bewertet. Zudem erfragen wir, wie die OB dies im Hinblick auf Artikel 38 des Grundgesetzes zur Freiheit der Wahl bewertet und möchten wissen, ob aus dem vorliegenden Fall evtl. Konsequenzen für zukünftige Zuschüsse an die Caritas resultieren.
