Nachteile für Bürgergeldempfänger ab 2025?

Unsere Fraktion fragte beim Rat der Stadt zur geplanten Gesetzesnovelle des Bundesarbeitsministeriums an, welche die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildung von Bürgergeldempfängern betrifft. Ab 2025 soll die Bewilligung nicht mehr durch das Jobcenter, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Dadurch würden offenbar die anfallenden Kosten in den Topf der Arbeitsagentur übertragen, um das Bürgergeldbudget zu entlasten. In diesem Zusammenhang interessiert uns, inwieweit die Umsetzung in Gelsenkirchen Eingang gefunden hat und ob es Auswirkungen gibt. Wir haben die Sorge, dass dadurch Nachteile für die Betroffenen entstehen könnten, etwa eine Verzögerung oder Einschränkung der Weiterbildungsangebote. Besonders kritisch sehen wir, dass diese Umstrukturierung offenbar dazu dient, die Kosten für das Bürgergeld künstlich zu senken, ohne dass den Beziehern tatsächlich mehr Chancen auf Weiterbildung ermöglicht werden. Dabei sollte es der Politik eigentlich vornehmlich darum gehen, jedem seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.