Betroffene des “Weihnachtsraubs” in der Sparkasse GE-Buer hören immer wieder von der Grenze des Höchstbetrags der Entschädigung in einer Höhe von 10.300 €. Ein Kurzgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei für die AfD-Landtagsfraktion NRW vom 09.01.2026 zeigt jedoch, dass dieser Betrag keine feste Versicherungssumme, sondern nur eine vertragliche Haftungsobergrenze der Sparkasse ist. Wichtig dabei (!): Hat die Sparkasse grob fahrlässig gehandelt, kann diese Grenze entfallen. Dann ist ein Schadensersatz über 10.300 € hinaus möglich – bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens. Genau das will unsere AfD-Ratsfraktion in der öffentlichen Sitzung des Ordnungsausschusses am 27. Januar 2026 in Anwesenheit der Sparkassendirektoren kommunizieren und eventuelle Fahrlässigkeit erkunden bzw. nachweisen. Transparenz und Verantwortung gegenüber unseren Bürgern sind ein Muss!
