Hier erfahren Sie, warum eine öffentl. Befragung der Direktoren der SPK GE-Buer notwendig ist!
Betroffene des “Weihnachtsraubs” in der Sparkasse GE-Buer hören immer wieder von der Grenze des Höchstbetrags der Entschädigung in einer Höhe von 10.300 €. Ein Kurzgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei für die AfD-Landtagsfraktion NRW vom 09.01.2026 zeigt jedoch, dass dieser Betrag keine feste Versicherungssumme, sondern nur eine vertragliche Haftungsobergrenze der Sparkasse ist. Wichtig dabei (!): Hat die […]

