Arbeit für Asylbewerber freiwillig?

Kuschelgesetze für bestimmte Bevölkerungsgruppen zeigen sich in Gelsenkirchen wieder einmal deutlich. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit kam zur Sprache, dass rund 500 Asylbewerber durch die Stadt schriftlich zu einer freiwilligen Arbeitsgelegenheit eingeladen wurden. Dass 480 davon gar nicht reagierten, dürfte bei einem solchen Vorgehen kaum verwundern. Am Ende konnten lediglich 15 Personen tatsächlich vermittelt werden. Warum sollte man für 80 Cent pro Stunde arbeiten, wenn man stattdessen zu Hause bleiben und unverändert Leistungen auf Kosten der Steuerzahler beziehen kann?

Auch die vermeintlich greifende verpflichtende Zuweisung erweist sich als stumpfes Schwert. Ein Großteil gilt nämlich im Endeffekt als „nicht verpflichtbar“. Als Gründe werden gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Sprachkenntnisse oder organisatorische Hürden angeführt. Selbst einfache Arbeitsanweisungen könnten nämlich oft nicht verstanden werden – also verzichtet man lieber ganz auf Verpflichtung. Was heißt es? Wer über Jahre hinweg keinen erkennbaren Willen zeigt, Sprachkurse (erfolgreich) zu besuchen und sich sprachlich zu integrieren, verbleibt auf niedrigem Niveau (A0-A2) und kann genau aus diesem Grund nicht verpflichtet werden.

Was bleibt, ist ein System ohne Wirkung: Die gesetzliche Pflicht existiert auf dem Papier, greift in der Praxis aber kaum. Die entscheidende Frage ist daher nicht, warum so viele nicht teilnehmen, sondern warum ein System geschaffen wurde, das weder Anreize setzt noch konsequent durchgesetzt werden kann.