Jetzt müssen unsere Bürger für die Ukrainer noch tiefer in die Tasche greifen

Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen künftig nicht mehr über das Jobcenter Bürgergeld erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dadurch gehen zusätzliche Zuständigkeiten und Kosten auf die Kommunen über. Für Gelsenkirchen könnte dies rund 4,1 Millionen Euro zusätzliche Kosten bedeuten. Trotz vorgesehener Bundesbeteiligung ist offen, wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt. Noch gravierender ist die Gesamtbelastung: Für 2027 plant die Stadt 97,8 Millionen Euro für Flucht und Zuwanderung ein. Nur rund 48 Millionen davon werden refinanziert, während 50 Millionen bei der Stadt verbleiben. „Berlin entscheidet und Gelsenkirchen darf am Ende wieder zahlen. Damit muss Schluss sein!“, erklärt Stefan Barczik, unser Sprecher für Arbeit und Soziales.