Verletzung der Neutralitätspflicht an Schule in Herne?

An einer Sekundarschule in Herne soll heute ein Schüler mit Migrationshintergrund, offenbar mit Genehmigung der Schulleitung, über den schulinternen Lautsprecher zur Teilnahme an heutiger Demonstration gegen die AfD in Bochum aufgerufen haben (http://waz.de/…/nieder-mit-der-afd-demo-am-freitag-in…). Berichten zufolge wurde dieser Aufruf anschließend von einem Mitglied der Schulleitung über denselben Lautsprecher unterstützt.

Falls sich diese Informationen bestätigen, könnte dies eine klare Verletzung der Neutralitätspflicht gemäß §33 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und der Demokratie darstellen (http://bpb.de/…/wie-politisch-duerfen-lehrkraefte-sein/).

Wir möchten in diesem Zusammenhang erfahren, ob ähnliche Vorfälle auch an Schulen in Gelsenkirchen bekannt sind. Sie können uns Ihre Gedanken hier direkt als Kommentar hinterlassen oder, wenn Sie Anonymität wünschen, über unser Kontaktformular auf unserer Webseite: http://afd-fraktion-gelsenkirchen.de/kontakt/